Drohnenflüge

Im Umkreis von 5 km um Flugplätze und Heliports ist für Drohnen ab 250 g oder mit Kamera eine Bewilligung erforderlich. Die maximale erlaubte Flughöhe beträgt gemäss BAZL-Regeln 120 m über
Grund. Der Drohnenflug darf ausschliesslich innerhalb direkter Sichtweite (VLOS) durchgeführt werden.

Für Flüge innerhalb dieser 5km ist eine Bewilligung notwendig. Die Bewilligungsinstanz ist der Flugplatzleiter.

Die Anfrage muss gemäss dem Anfrageformular und unter Berücksichtigung des Dokumentes „Drohnen Informationen – LSXS“ beantragt werden.

Drohnenflüge ohne Bewilligung innerhalb der Zone sind untersagt.

drohne

Anfrage Drohnenflug

Füllen Sie das Formular aus, um einen Drohnenflug zu beantragen